Häusliche Krankenpflege

Das Leistungsangebot unseres Pflegedienstes beinhaltet alle Dienstleistungen rund um die Häusliche Krankenpflege nach SGB V sowie alle vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI

Behandlungspflege

Mit dem Ziel einer verkürzten oder einer Vermeidung einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Leistungen der Krankenversicherung) erbracht. Zudem wird angestrebt, dass eine Behandlung durch einen Arzt sichergestellt werden kann.

Alle medizinischen Behandlungspflegen werden ausschließlich von examinierten und sonstigen geeigneten Pflegekräften vorgenommen. Der behandelnde Arzt verordnet die notwendigen Leistungen. Anfallende Kosten werden von den Krankenkassen getragen.

Diese und viele weitere Leistungen kann unser Pflegedienst erbringen.

Die Grundpflege: Durch die Pflegeversicherung abgedeckte Leistungen

Unseren Kunden bieten wir alle Leistungen an, welche in der Pflegeversicherung enthalten sind. Hierzu zählen unter anderem die Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung, Ernährung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Leistungen der Pflegeversicherung müssen vom Versicherten bei der zuständigen Pflegekasse in schriftlicher Form beantragt werden. Auf Basis eines Gutachtens, welches durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erstellt wird, entscheidet die Pflegekasse im Anschluss, welcher Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) bewilligt werden kann. 

Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Versicherte haben dann die Möglichkeit, verschiedene Bereich der Pflegeversicherung auszuwählen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegegeld, Sachleistungen oder auch eine Kombination aus diesen Leistungen. Entscheiden sich Pflegebedürftige etwa für die Pflegeleistung oder eine Kombination, können sie im Leistungskatalog/in der Preisliste die jeweiligen Leistungen frei wählen.

Dazu beraten wir Sie bei unserem Erstbesuch bei Ihnen vor Ort.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Folgende Arbeiten erbringen wir im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung:

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn diese mal eine Pause oder Auszeit für sich selber nehmen möchten. Wir stellen eine professionelle Pflegeersatzkraft, die in dieser Zeit die Pflege übernimmt. Die Leistungen können für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen bis zu € 1.612 wenn Sie zusätzlich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Kostenerstattung von Leistungen der Verhinderungspflege verwenden können. Das ergibt zusammen 2.418 Euro.

Beratungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI

Die Beratung und Information von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen steht bei uns im Vordergrund. Sehr gern machen wir auch Beratungsbesuche im Rahmen des § 37.3 SGB XI oder beraten Sie zu möglichen Umgestaltungen im Wohnumfeld, damit die täglichen Handgriffe und Bewegungsabläufe besser auf die aktuelle Lebenssituation abgestimmt sind. Das Gleiche gilt für die Beratung zu Hilfsmitteln.

Gern unterstützen wir unsere Patienten bei den erforderlichen Anträgen. In Begleitung der Antragsstellung nehmen wir auch an den Begutachtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Sozialamtes teil, so dass wir Sie bei der Einstufung in den richtigen Pflegegrad unterstützen.